§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Fotoworkshops und Fotoreisen, die von
Bernhard Schubert
(im Folgenden „Veranstalter“) angeboten und durchgeführt werden.
Mit der Buchung eines Workshops erkennt der Teilnehmer diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung an.
Der Veranstalter ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Pauschalreisegesetzes, sondern ein Anbieter fotografischer Dienstleistungen.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Buchung erfolgt über die Website des Veranstalters.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Zahlung der Anzahlung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in Euro angegeben.
(1) Anzahlung
Bei der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Workshopgebühr sofort fällig und über die Website zu leisten.
(2) Restzahlung
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Workshopbeginn fällig.
Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Workshopbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
(3) Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Workshop-Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben.
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)
Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Wird ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen die Stornokosten.
Der Abschluss einer Seminar- bzw. Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Workshop findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen statt.
Wird diese nicht erreicht oder liegen wichtige Gründe vor (z. B. Krankheit des Veranstalters), kann der Workshop abgesagt werden.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen
vollständig zurückerstattet.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 Programmänderungen
Änderungen im Ablauf oder Programm sind möglich, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Wetterbedingungen, behördliche Vorgaben oder naturbedingte Umstände können Anpassungen erforderlich machen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.
§ 7 Höhere Gewalt
Sollte der Workshop aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Ereignisse) nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Workshop-Gebühren vollständig zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§8 Teilnahme und Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl oder Schäden an der persönlichen Ausrüstung wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Haftung für Leihgeräte
Für vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Geräte haftet der Teilnehmer bei Beschädigung oder Verlust, auch bei leichter Fahrlässigkeit.
§10 Verhalten im Gelände und Naturschutz
(1) Die Workshops finden teilweise in sensiblen Naturgebieten statt. Ein respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang mit Flora, Fauna und Lebensräumen ist Voraussetzung für die Teilnahme.
(2) Den Anweisungen des Veranstalters ist auf dem Gelände Folge zu leisten. Handlungen, die gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen oder Lebensräume beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei grobem Fehlverhalten, Missachtung von Schutzbestimmungen oder Gefährdung von Personen oder der Natur vom Workshop auszuschließen.
Ein Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Workshopgebühr.
§ 11 Aufbewahrungsorte und Veröffentlichungen
(1) Im Rahmen des Workshops können sensible Arten und Standorte aufgesucht werden.
(2) Die Teilnehmer verpflichten sich, bei Veröffentlichungen – insbesondere auf Plattformen wie iNaturalist, Observation.org oder in sozialen Medien – keine genauen Standortangaben oder georeferenzierbaren Informationen öffentlich zugänglich zu machen.
(3) Wissenschaftliche Meldungen sind, soweit möglich, mit einer geringeren oder verschleierten Standortgenauigkeit einzutragen.
(4) Die gewerbliche Nutzung oder Weitergabe sensibler Standortinformationen ist untersagt.
§ 12 Urheberrecht und Schutz der Workshop-Inhalte
Die im Rahmen des Workshops vermittelten Inhalte sowie gemeinsam besuchten Orte sind geistiges Eigentum des Veranstalters.
Es ist untersagt, die im Workshop gezeigten oder gemeinsam besuchten Fotospots gewerblich zu nutzen, insbesondere dort eigene Workshops, Fotoreisen oder vergleichbare Veranstaltungen anzubieten.
§ 13 Foto- und Videoaufnahmen
Während des Workshops können Fotos oder Videos entstehen, auf denen Teilnehmer zu erkennen sind.
Diese dürfen für Eigenwerbungszwecke (Website, soziale Medien, Printmedien) verwendet werden.
Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, muss dies vor Beginn des Workshops schriftlich mitgeteilt werden.
§14 Kommunikation (Messenger-Gruppen)
Zur organisatorischen Abstimmung kann eine Messenger-Gruppe (z. B. WhatsApp oder Signal) eingerichtet werden. Die Teilnahme ist freiwillig.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Durchführung des Workshops erforderlich ist.
§ 16 Widerrufsrecht (Fernabsatz)
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) besteht kein Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Da es sich bei den angebotenen Fotoworkshops um termingebundene Freizeitdienstleistungen handelt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters.